Verträglichkeits- bzw. Auswirkungsanalysen
Bei Einzelhandelsprojekten über der Schwelle zur Großflächigkeit - d.h. mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² oder einer Geschossfläche von mehr als 1.200 m² - ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 11 Abs. 3 BauNVO zu prüfen, ob ein solches Projekt nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung hat.
- Darstellung der Projektdaten (Branche, Betriebstyp, Verkaufsfläche, ergänzende Nutzungen, Parkplatzangebot, etc.)
- Standortbeschreibung (Beschreibung des Planstandortes und von dessen relevanter Umfeldsituation) auf Basis aktueller Vor-Ort-Erhebungen
- SWOT-Analyse mit detaillierter Analyse der Standorteigenschaften für die geplante Nutzung
- Beschreibung und Bewertung der Wettbewerbssituation im Einzugsgebiet - insbesondere auch der städtebaulich integrierten Einkaufslagen bzw. der Nahversorgungslagen - auf Basis aktueller Vor-Ort-Erhebungen
- Abgrenzung und Zonierung des potentiellen Einzugsgebietes sowie Ermittlung der relevanten sozioökonomischen Kenndaten (Einwohnerzahl, Kaufkraftniveau, Kaufkraftpotential, etc.)
- Durchführungen von Prognoserechnungen u.a. zur Einwohner- und Kaufkraftentwicklung im Einzugsgebiet
- Analyse der möglichen Umsatzerwartung des Planobjektes
- Darstellung des relevanten Rechtsrahmens (u.a. spezifische landesplanerische Vorgaben)
- Analyse der durch das Planobjekt prospektiv ausgelösten Kaufkraftströme im Raum. Quantifizierung der daraus resultierenden Umsatzrückgänge bei betroffenen Wettbewerbsstandorten und Bewertung der möglichen städtebaulichen und raumordnerischen Bedeutung
- Analyse und Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung
- Analyse und Bewertung der möglichen Auswirkungen auf den Verkehr (Berechnung des am Planstandort zu erwartenden Kundenverkehrsaufkommens)
- Fazit der Untersuchung und abschließende Bewertung des Vorhabens
Verträglichkeits- bzw. Auswirkungs-Kurzchecks
Eine erste Einschätzung zu den mit der Ansiedlung- oder Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen verbundenen Auswirkungen und damit zur möglichen Genehmigungsfähigkeit kann im Rahmen eines schlanken und kostengünstigen Kurzchecks vorgenommen werden.
Auf dessen Grundlage kann - z.B. bei Hinweisen auf wesentlich negative Auswirkungen auf Städtebau, Raumordnung und Nahversorgung - das Planobjekt zu einem frühen Zeitpunkt u.a. in der Dimensionierung bzw. Nutzungskonzeption modifiziert werden, so dass eine Verträglichkeit und damit Genehmigungsfähigkeit eher wahrscheinlich ist.
So können unnötige Ausgaben und umfangreiche Umplanungsmaßnahmen vermieden werden. Eine detaillierte Auswirkungs- bzw. Verträglichkeitsanalyse, welche den Anforderungen der Genehmigungsbehörden entspricht, kann auf Basis eines solchen Kurzchecks jederzeit erstellt werden.
Fachliche Überprüfung von vorliegenden Gutachten
Gutachter sind nicht unfehlbar. Darüber hinaus zeigt aber auch die Praxiserfahrung, dass Gutachten immer wieder schlampig recherchiert sind, sich einer fragwürdigen Methodik bedienen, die wesentlichen Bewertungsgrundlagen eher verschleiern als offen legen oder verschiedentlich sich einer Einflussnahme von Interessengruppen nicht entziehen konnten.
Bei Hinweisen in diese Richtung kann durch ecostra eine Überprüfung und kritische Würdigung eines vorliegenden Gutachtens hinsichtlich der verwendeten Daten, der Methodik, der Argumentationskette und Schlussfolgerungen vorgenommen werden.